Das Amtsgericht Gera hat am 27. Januar 2025 um 07:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WSQ – Bau GmbH, mit Sitz in der Pestalozzistraße 31a, 07318 Saalfeld/Saale, angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 203979 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Mario Torsten Tschäpe vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Bleek, Kanzleisitz Große Allee 1A, 07407 Rudolstadt, bestellt. Er ist erreichbar unter:
- Telefon: 03672 318767
- Telefax: 03672 318769
- E-Mail: info@sbf-inso.de
Anordnungen zur Vermögenssicherung
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen des Schuldnervermögens wurden gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Dies gilt insbesondere für die Einziehung von Außenständen.
- Überwachung und Kontrolle:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse zu ergreifen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Gera, Insolvenzabteilung, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera eingelegt werden.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
- Einreichung:
- Schriftlich oder zur Niederschrift bei jedem Amtsgericht.
- Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
- Inhalt der Beschwerde:
- Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
- Rechtsmittel müssen elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder über andere sichere Übermittlungswege eingereicht werden.
- Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig.
Detaillierte Informationen zur elektronischen Einreichung sind unter www.justiz.de abrufbar.
Fazit und Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die WSQ – Bau GmbH ihre uneingeschränkte Verfügungsmacht über ihr Vermögen. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens möglich ist oder ob das Unternehmen noch saniert werden kann.
Gläubiger sollten sich umgehend mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen zu sichern und über den weiteren Verlauf informiert zu bleiben.