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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Sportponys und Dressurausbildung Süd GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hechingen hat am 24. Januar 2025 um 13:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Sportponys und Dressurausbildung Süd GmbH, mit Sitz in der Kirchstraße 45, 72419 Neufra, angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 761352 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Aline Arnold, geb. Avril, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Diplomjurist Martin Wessner, Kanzleisitz Siemensstraße 22, 72766 Reutlingen, bestellt.

  • Telefon: 07121 333540
  • Telefax: 07121 333544

Anordnungen zur Sicherung des Vermögens

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen des Schuldnervermögens wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Einziehung von Forderungen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Zahlungsverbote:
    • Drittschuldnern (Kunden und Geschäftspartnern) wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Sämtliche Zwangsvollstreckungen, Arrestmaßnahmen oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  5. Kontrolle und Sicherstellung:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume, Bücher und Unterlagen der Schuldnerin einzusehen und Nachforschungen anzustellen, um die Vermögenslage zu sichern und zu prüfen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Hechingen, Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen eingelegt werden.

  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Einreichung:
    • Schriftlich oder zur Niederschrift bei jedem Amtsgericht.
    • Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
  • Inhalt der Beschwerde:
    • Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsmittel können elektronisch eingereicht werden.

  • Nicht zulässig: Einfache E-Mails.
  • Erforderlich: Qualifizierte elektronische Signatur oder Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
  • Detaillierte Informationen sind unter www.ejustice-bw.de abrufbar.

Fazit und Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die Sportponys und Dressurausbildung Süd GmbH die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über ihr Vermögen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind und ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Gläubiger sollten sich umgehend mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen zu sichern und Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu erhalten.

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