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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Olto Schwimmbadanlagen und Sanitärbedarfs-Vertriebsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Bonn hat am 27. Januar 2025 um 09:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Olto Schwimmbadanlagen und Sanitärbedarfs-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in der Landgrafenstraße 37-39, 53842 Troisdorf, angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 845 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Engelhard Albers, wohnhaft in Sankt Augustin, vertreten. Das Unternehmen ist auf den Vertrieb und die Errichtung von Schwimmbad- und Saunaanlagen spezialisiert.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Steuerberater Thomas Steger, mit Kanzleisitz in der Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin, bestellt.

Anordnungen zur Vermögenssicherung

Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zum Schutz der Gläubiger wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen erlassen:

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Einziehung von Forderungen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Drittschuldnern (Kunden und Geschäftspartnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; sie werden angewiesen, ihre Zahlungen direkt an den Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen.
    • Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

Mit dieser Anordnung verliert die Olto GmbH die uneingeschränkte Kontrolle über ihr Vermögen. Gläubiger sollten ihre offenen Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter richten. Geschäftspartner werden aufgefordert, vor weiteren Transaktionen mit der Gesellschaft Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter zu halten.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss und weiterführende Informationen sind bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bonn einsehbar.

Fazit und Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind und ob das Unternehmen fortgeführt oder abgewickelt werden soll. Gläubiger sollten sich zeitnah mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen zu sichern und Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu erhalten.

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