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Vorläufige Insolvenzverwaltung über KVR GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat am 24. Januar 2025 um 12:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KVR GmbH, mit Sitz in der Willibaldstraße 22, 80689 München, angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 188269 eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Berst Simi Helmut vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael George, Kanzleisitz Landsberger Straße 191, 80687 München, bestellt. Er ist erreichbar unter:

  • Telefon: +49(89) 212 314-0
  • Telefax: +49(89) 212 314-30

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO folgende Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen des Schuldnervermögens zu verhindern:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
    • Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen, die nur auf ein vom Insolvenzverwalter bestimmtes Konto erfolgen darf.
  2. Kontrolle durch den Insolvenzverwalter:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Zuständiges Gericht: Amtsgericht München, Insolvenzabteilung, Pacellistraße 5, 80333 München.
  • Einreichung:
    • Schriftlich oder zur Niederschrift bei jedem Amtsgericht.
    • Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.

Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsmittel können elektronisch eingereicht werden, jedoch nicht per einfacher E-Mail.

Erforderlich ist:

  • Qualifizierte elektronische Signatur oder
  • Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind unter www.justiz.de abrufbar.

Fazit und Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die KVR GmbH die uneingeschränkte Verfügungsmacht über ihr Vermögen. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt oder ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Gläubiger sollten sich zeitnah mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen abzusichern und Informationen zum weiteren Verlauf des Verfahrens zu erhalten.

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