Das Amtsgericht Wetzlar hat am 27. Januar 2025 um 09:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HAK Transporte GmbH, mit Sitz in der Bahnhofstraße 67, 35708 Haiger, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter der Nummer HRB 7649 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Hilal Akbas vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till, mit Kanzleisitz Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, bestellt. Er ist erreichbar unter:
- Telefon: 05631/6509640
- Telefax: 05631/65096409
- E-Mail: info@till-eisenbeis.de
- Website: www.till-eisenbeis.de
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Gemäß der Anordnung des Gerichts gelten folgende Regelungen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die HAK Transporte GmbH darf über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Der Insolvenzverwalter überwacht die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens.
- Verwaltung von Außenständen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
- Gläubigerhinweis:
- Gläubiger und Geschäftspartner sollten beachten, dass Zahlungen an die Schuldnerin nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung erfolgen dürfen.
Einsichtnahme in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts am Amtsgericht Wetzlar eingesehen werden.
Fazit und Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die HAK Transporte GmbH die uneingeschränkte Kontrolle über ihr Vermögen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichende Mittel zur Fortführung des Unternehmens oder zur Befriedigung der Gläubiger vorhanden sind.
Gläubiger sollten sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, um ihre Interessen zu wahren und weitere Schritte zur Forderungsanmeldung zu klären.