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Vorläufige Insolvenzverwaltung über ESA – Security Aviation GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Januar 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ESA – Security Aviation GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Victoria Boulevard A 106, 77836 Rheinmünster, angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRA 710187 eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die ESA 1. Geschäftsführungsgesellschaft mbH, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Kanzleisitz Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt.

Anordnungen zur Vermögenssicherung

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen des Schuldnervermögens wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Ermächtigung des Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Ihm wird gestattet, ein Sonderkonto zu eröffnen, über das er in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter verfügen kann.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, unbewegliches Vermögen ist betroffen.
    • Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt.
  4. Pflichten der Schuldnerin:
    • Die Schuldnerin hat dem Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Geschäftspapiere zu gewähren.
    • Geschäftsräume dürfen vom Insolvenzverwalter betreten und geprüft werden.
  5. Prüfung der Insolvenzgründe:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und zu beurteilen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden.

  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt sie zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Einreichung:
    • Schriftlich oder zur Niederschrift bei jedem Amtsgericht.
    • Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
  • Inhalt der Beschwerde:
    • Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

  • Rechtsmittel müssen elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder über andere sichere Übermittlungswege eingereicht werden.
  • Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung sind unter www.justiz.de abrufbar.

Fazit und Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die ESA – Security Aviation GmbH & Co. KG die uneingeschränkte Verfügung über ihr Vermögen. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Unternehmen zahlungsfähig ist und ob eine Fortführung oder Abwicklung notwendig wird.

Gläubiger werden aufgefordert, sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen und Informationen über den weiteren Verlauf zu erhalten.

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