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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Kreuz + Schulte GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mörfelden-Walldorf, 27. Januar 2025 – Das Amtsgericht Darmstadt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kreuz + Schulte GmbH, mit Sitz in der Benzstraße 9, 64546 Mörfelden-Walldorf, vorläufige Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 101603, wird durch die Geschäftsführer Tim Schulte und Nicolas Kreuz vertreten.

Unter dem Aktenzeichen 9 IN 72/25 wurde am heutigen Tag um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sylvia Rhein, von der Kanzlei Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, mit Sitz in der Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, bestellt. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 06251/86867-0, per Fax unter 06251/86867-11, sowie per E-Mail unter info@rhein-rechtsanwaelte.de.

Wichtige Anordnungen des Gerichts:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Verfügungen über Vermögenswerte der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam.
  2. Zahlungsverbot an die Antragstellerin:
    • Drittschuldnern wird untersagt, weiterhin Zahlungen an die Antragstellerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen direkt an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen.
  3. Einziehung und Verwaltung von Forderungen:
    • Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Zu diesem Zweck ist sie ermächtigt, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 07.02.2019 – IX ZR 47/18) einzurichten.
  4. Auskunftspflichten:
    • Banken, Finanzbehörden, Sparkassen sowie das Kraftfahrtbundesamt sind verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle erforderlichen Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen mit der Schuldnerin zu erteilen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Ausblick:
In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen und entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens in Betracht kommt oder eine geordnete Liquidation erforderlich ist. Gläubiger werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert.

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