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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die bilekjaeger GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Stuttgart, 27. Januar 2025 – Das Amtsgericht Stuttgart hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der bilekjaeger GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Rotebühlstraße 87E, 70178 Stuttgart, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens ergriffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRA 12483, wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Stadler Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Heribert Stadler ist.

Unter dem Aktenzeichen 5 IN 145/25 wurde am heutigen Tag um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek, mit Kanzleisitz in der Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0711 2255830, per Fax unter 0711 22558320.

Wichtige Anordnungen des Gerichts:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    • Drittschuldnern ist es untersagt, weitere Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; sämtliche Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Einziehung und Verwaltung von Forderungen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
  4. Prüfung der Insolvenzmasse:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Ausblick:
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bewerten und über eine mögliche Fortführung oder geordnete Abwicklung entscheiden. Gläubiger werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert.

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