Trier, 27. Januar 2025 – Das Amtsgericht Trier hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BHG Trier GmbH, mit Sitz in der Güterstraße 80, 54295 Trier, vorläufige Sicherungsmaßnahmen getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter der Nummer HRB 4890, wird durch den Geschäftsführer Holger Konz vertreten.
Unter dem Aktenzeichen 23 IN 12/25 wurde am heutigen Tag um 10:21 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen des Vermögens der Antragstellerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Zimmer, von der dhpg WP.-RAe.-StB. GmbH & Co. KG WPG BAG, mit Kanzleisitz am Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0651 20068530, per Fax unter 0651 200685360, sowie per E-Mail unter rae-trier@dhpg.de.
Wichtige Anordnungen des Gerichts:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die Antragstellerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Überwachung und Sicherung des Vermögens:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die finanziellen Verhältnisse zu prüfen und die Insolvenzmasse zu sichern.
- Einziehung von Forderungen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ausblick:
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft bewerten und über mögliche Sanierungsmaßnahmen oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens entscheiden.