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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Bauunternehmen Thomas Fischer GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Meiningen hat am 24. Januar 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bauunternehmen Thomas Fischer GmbH, mit Sitz in der Am Fichtacher Berg 19, 96528 Frankenblick, angeordnet.

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 303766 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Thomas Fischer vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rico Winzer, Kanzleisitz Schillerstraße 2, 99096 Erfurt, bestellt. Er ist erreichbar unter:

Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage wurden gemäß § 21 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
    • Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen und Bankguthaben, die nur auf ein vom Insolvenzverwalter bestimmtes Konto erfolgen darf.
  2. Einsicht in die Geschäftsvorgänge:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation zu prüfen und das Vermögen zu sichern.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Zuständiges Gericht: Amtsgericht Meiningen, Insolvenzabteilung, Lindenallee 15, 98617 Meiningen.
  • Einreichung:
    • Schriftlich oder zur Niederschrift bei jedem Amtsgericht.
    • Anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsmittel können elektronisch eingereicht werden, jedoch nicht per einfacher E-Mail. Die Einreichung muss erfolgen:

  • Mit qualifizierter elektronischer Signatur,
  • Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder andere sichere Übermittlungswege.

Nähere Informationen sind unter www.justiz.de zu finden.

Fazit und Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist die Bauunternehmen Thomas Fischer GmbH in ihrer finanziellen Handlungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Gläubiger sollten sich frühzeitig an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, um ihre Forderungen zu sichern.

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