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Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wohnbau Kitzscher GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wohnbau Kitzscher GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 275822, mit Sitz in Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt, am 27. Januar 2025 um 12:24 Uhr Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Wichtige Beschlusspunkte:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  3. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    • Den Schuldnern der Wohnbau Kitzscher GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt – ausgenommen unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
    • Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Aktenzeichen: 67b IN 21/25
Amtsgericht Hamburg, 27.01.2025

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