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Insolvenzantragsverfahren der ALPENA BAU GmbH – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Dortmund hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ALPENA BAU GmbH, mit Sitz in Im Ziegelkamp 12, 44532 Lünen, durch Beschluss vom 24. Januar 2025, 18:58 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund, bestellt.

Wesentliche Anordnungen des Beschlusses:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  2. Zahlungsverbote:
    • Den Schuldnern der ALPENA BAU GmbH wird untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten.
    • Forderungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.
  3. Befugnisse der Insolvenzverwalterin:
    • Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin.
    • Entgegennahme eingehender Gelder.

Der Geschäftszweig der ALPENA BAU GmbH umfasst Bauarbeiten aller Art, Abbrucharbeiten sowie den Baustoffhandel und den Im- und Export von Baustoffen und Fahrzeugen.

Aktenzeichen: 251 IN 1075/24
Amtsgericht Dortmund, 24.01.2025

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