Das Amtsgericht Dortmund hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ALPENA BAU GmbH, mit Sitz in Im Ziegelkamp 12, 44532 Lünen, durch Beschluss vom 24. Januar 2025, 18:58 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund, bestellt.
Wesentliche Anordnungen des Beschlusses:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
- Zahlungsverbote:
- Den Schuldnern der ALPENA BAU GmbH wird untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten.
- Forderungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.
- Befugnisse der Insolvenzverwalterin:
- Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin.
- Entgegennahme eingehender Gelder.
Der Geschäftszweig der ALPENA BAU GmbH umfasst Bauarbeiten aller Art, Abbrucharbeiten sowie den Baustoffhandel und den Im- und Export von Baustoffen und Fahrzeugen.
Aktenzeichen: 251 IN 1075/24
Amtsgericht Dortmund, 24.01.2025