Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Website interactiveassets.pro. Nach aktuellen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Falsche Behauptungen und Identitätsmissbrauch
Die Betreiber der Website geben vor, mit der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH oder der Börse Stuttgart GmbH in Verbindung zu stehen. Außerdem werben sie mit einer angeblichen Beaufsichtigung durch die BaFin. Die BaFin stellt jedoch klar, dass diese Behauptungen unwahr sind. Weder ist Interactive Assets mit den genannten Börsen verbunden, noch steht das Unternehmen unter der Aufsicht der BaFin.
Diese Vorgehensweise ist ein typischer Fall von Identitätsmissbrauch, bei dem die Glaubwürdigkeit seriöser Institutionen ausgenutzt wird, um Vertrauen bei potenziellen Kunden zu gewinnen.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Warnung der BaFin basiert auf den gesetzlichen Regelungen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetzes (KWG) sowie des § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KryptoMaAG). Diese Vorschriften verpflichten Anbieter von Finanzdienstleistungen, eine Erlaubnis der BaFin einzuholen. Fehlende Genehmigungen können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und Verbraucher einem hohen Risiko aussetzen.
Schutz für Verbraucher
Die BaFin rät dringend zur Vorsicht bei Angeboten von Interactive Assets und ähnlichen Plattformen, die mit unrealistischen Renditen oder angeblicher Regulierung werben. Verbraucher sollten:
Die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, um sicherzustellen, dass ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.
Keine persönlichen Daten oder Zahlungsinformationen an unbekannte Betreiber weitergeben.
Im Zweifel Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt suchen.
Fazit
Die Aktivitäten von Interactive Assets zeigen erneut, wie wichtig es ist, Wachsamkeit im Umgang mit Online-Anbietern von Finanz- und Kryptodienstleistungen zu bewahren. Die Nutzung von Namen seriöser Institutionen ist ein häufiges Mittel, um das Vertrauen von Verbrauchern zu erschleichen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte stets überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der BaFin zugelassen ist.