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BaFin erteilt Verwarnung an Geschäftsleiter eines Kreditinstituts

Leovinus (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. Dezember 2024 eine offizielle Verwarnung gegen einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts ausgesprochen. Grund für diese Maßnahme sind Verstöße gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), der die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von Finanzinstituten regelt.

Die BaFin betont die Wichtigkeit dieser Vorschrift, die sicherstellen soll, dass Kreditinstitute über eine angemessene Risikosteuerung, eine klare Organisationsstruktur und wirksame Kontrollmechanismen verfügen. Verstöße gegen diese regulatorischen Anforderungen können erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität und Integrität des Finanzmarktes haben.

Die Veröffentlichung dieser Maßnahme erfolgt gemäß § 60b KWG, der die Transparenz über aufsichtsrechtliche Maßnahmen fördert und potenzielle Risiken für den Finanzmarkt offenlegt.

Der Bescheid der BaFin ist seit dem 21. Januar 2025 rechtskräftig und damit unanfechtbar.

Hinweis: Kreditinstitute und deren Geschäftsleiter sind verpflichtet, die regulatorischen Anforderungen strikt einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden und das Vertrauen in den Finanzmarkt zu sichern.

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