Ein Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)-Verfahren erscheint für Anleger der DEGAG als ungeeignete Lösung, da es erhebliche nachteilige Auswirkungen mit sich bringen kann. Im Folgenden werden die wichtigsten negativen Aspekte herausgearbeitet:
1. Lange Verfahrensdauer und Unsicherheit
- Verzögerungen über Jahre: KapMuG-Verfahren sind komplex und dauern häufig 5 bis 10 Jahre. In dieser Zeit haben Anleger keine Klarheit über den Ausgang des Verfahrens.
- Unkalkulierbares Risiko: Während des Verfahrens können sich die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der DEGAG weiter verschlechtern, was die Erfolgsaussichten der Anleger zusätzlich reduziert.
2. Hohe Kosten und finanzielles Risiko
- Verfahrenskosten: Obwohl KapMuG-Verfahren eine Bündelung von Ansprüchen ermöglichen, müssen Anleger häufig hohe Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
- Kein gesicherter Schadensersatz: Selbst wenn das Verfahren zugunsten der Anleger ausgeht, ist unklar, ob die DEGAG in der Lage sein wird, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Zusätzliche Prozessfinanzierung nötig: Anleger müssen möglicherweise eine Rechtschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer hinzuziehen, was weitere Kosten verursacht.
3. Eingeschränkte Einflussmöglichkeiten der Anleger
- Abhängigkeit von einem Musterkläger: Im KapMuG-Verfahren wird ein Musterkläger bestimmt, der für alle anderen Anleger stellvertretend agiert. Einzelne Anleger können ihre individuellen Interessen nur eingeschränkt durchsetzen.
- Eingeschränkte Vergleichsmöglichkeiten: Anleger sind an den Verlauf des Verfahrens gebunden und können nicht individuell über Vergleichsangebote entscheiden.
4. Potenziell geringe Durchsetzbarkeit von Ansprüchen
- Nachteilige Beweislastregelung: Anleger müssen umfangreich nachweisen, dass sie durch fehlerhafte Informationen oder Pflichtverletzungen der DEGAG geschädigt wurden – ein hoher Aufwand, der oft schwierig zu erfüllen ist.
- Mögliche Insolvenz der DEGAG: Falls die DEGAG während des KapMuG-Verfahrens insolvent wird, könnten selbst erfolgreiche Kläger leer ausgehen, da keine Vermögenswerte mehr zur Verfügung stehen.
5. Alternative Rechtswege bieten bessere Chancen
- Direkte Klagen können schneller sein: Einzelklagen oder kleinere Sammelklagen können unter Umständen schneller zum Erfolg führen, da sie nicht die umfangreichen Verfahrensschritte eines KapMuG-Verfahrens durchlaufen müssen.
- Außergerichtliche Einigungen möglich: Ohne ein KapMuG-Verfahren besteht eine größere Flexibilität für Anleger, individuelle Vergleichslösungen mit der DEGAG zu finden.
Fazit
Ein KapMuG-Verfahren bringt für DEGAG-Anleger erhebliche Nachteile mit sich: lange Verfahrensdauer, hohe Kosten, eingeschränkte Einflussmöglichkeiten und ein ungewisses Ergebnis. Zusätzlich besteht das Risiko, dass selbst bei einem positiven Urteil die DEGAG nicht in der Lage sein wird, die Forderungen zu erfüllen. Daher sind schnellere und flexiblere Alternativen für betroffene Anleger oft die bessere Wahl.