Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet Familien die Möglichkeit, Ehepartner:innen und Kinder beitragsfrei mitzuversichern – unter bestimmten Voraussetzungen. Besonders für Eltern, die zur Kindererziehung beruflich kürzertreten, kann dies eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten.
Wer kann sich familienversichern?
Beitragsfrei mitversichert werden können:
- Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen, solange sie kein eigenes Einkommen oder nur ein geringes Einkommen haben.
- Kinder, in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Bedingungen auch länger.
- Stief-, Enkel- und Pflegekinder, wenn sie überwiegend vom versicherten Mitglied unterhalten werden.
Altersgrenzen für Kinder:
- Bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
- Bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
- Unbegrenzt, wenn eine Behinderung vorliegt und das Kind sich nicht selbst versorgen kann.
Voraussetzungen für die Familienversicherung
Damit Ehepartner:innen oder Kinder kostenlos in der Familienversicherung bleiben können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland
- Die mitzuversichernde Person muss in Deutschland leben.
- Geringfügiges Einkommen
- Das Einkommen darf 2025 maximal 535 Euro monatlich betragen.
- Für Minijobber gilt die Grenze von 556 Euro monatlich (Minijob-Regelung).
- Bis zu zweimal jährlich darf diese Grenze überschritten werden.
- Keine hauptberufliche Selbstständigkeit
- Selbstständige können nicht familienversichert werden.
- Keine parallele Versicherungspflicht
- Besteht bereits eine Pflichtversicherung (z. B. als Arbeitnehmer:in oder Rentner:in), ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
- Keine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
- Wer sich bewusst von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann nicht familienversichert werden.
- Sonderfall: Eltern privat und gesetzlich versichert
- Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, kann das Kind nicht familienversichert werden.
- 2025 liegt die Einkommensgrenze für den privat versicherten Elternteil bei 6.150 Euro brutto monatlich.
Beispiel:
Ist die Mutter gesetzlich versichert und verdient 2.700 Euro brutto monatlich, während der privat versicherte Vater mehr als 6.150 Euro verdient, kann das Kind nicht in der GKV familienversichert werden und muss entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden.
Kündigung der privaten Krankenversicherung für den Wechsel in die Familienversicherung
Wer zuvor privat versichert war, kann in die Familienversicherung wechseln – allerdings muss die private Krankenversicherung aktiv gekündigt werden.
Frist:
- Die Kündigung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung rückwirkend erfolgen.
- Versäumt man diese Frist, muss die private Versicherung bis zum nächsten Monatsende weitergezahlt werden – es drohen doppelte Kosten.
- Eine Bestätigung der neuen Krankenkasse muss innerhalb von zwei Monaten der PKV vorgelegt werden.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld: Beitragsfrei in der GKV
Gute Nachrichten für Eltern: Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei. Wer zuvor gesetzlich pflichtversichert war, bleibt dies während der Elternzeit kostenlos.
Für freiwillig Versicherte gilt jedoch:
- Auch ohne Einkommen müssen sie weiterhin Beiträge zahlen.
- Dabei wird ein Mindesteinkommen von 1.248,33 Euro monatlich angenommen, auf das Beiträge berechnet werden.
Ein Wechsel in die Familienversicherung des Partners ist möglich, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung während der Elternzeit
Die Elternzeit kann auch als Chance zur Rückkehr in die GKV genutzt werden. Wer währenddessen Teilzeit arbeitet und unter der Versicherungspflichtgrenze (2025: 69.300 Euro Jahresbrutto) bleibt, kann zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln. Voraussetzung ist, dass keine hauptberufliche Selbstständigkeit besteht.
Tipp: Eine Reduzierung der Arbeitszeit auf maximal 32 Stunden pro Woche kann den Wechsel erleichtern.
Was passiert nach dem Ende der Familienversicherung?
Fällt der Anspruch auf Familienversicherung weg (z. B. durch Einkommen oder Alter), besteht automatisch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.
- Versicherte müssen dies innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse kündigen, wenn sie in eine andere Versicherung wechseln möchten.
- Wer nichts unternimmt, bleibt freiwillig versichert und muss selbst Beiträge zahlen.
Fazit: Familienversicherung – ein großer Vorteil, aber mit Bedingungen
Die Familienversicherung der GKV ist ein großer finanzieller Vorteil für Familien, setzt jedoch klare Einkommens- und Wohnsitzregelungen voraus. Besonders während der Elternzeit lohnt sich eine Überprüfung, ob ein Wechsel oder eine Mitversicherung möglich ist. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten private Versicherungen rechtzeitig gekündigt und alle Fristen beachtet werden.