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Das P-Konto: Schutzschild gegen Kontopfändungen – was Sie wissen müssen

inspire-studio (CC0), Pixabay

Wer von einer Kontopfändung bedroht ist, kann sich mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) vor finanzieller Handlungsunfähigkeit schützen. Dieses Konto sichert automatisch einen Grundfreibetrag von 1.500 Euro pro Kalendermonat. Mit entsprechenden Nachweisen lässt sich dieser Betrag weiter erhöhen, um wichtige finanzielle Mittel vor dem Zugriff von Gläubigern zu bewahren.

Drei Schutzstufen des P-Kontos

Das P-Konto bietet je nach individueller Situation Schutz auf drei Ebenen:

  1. Basisschutz (1.500 Euro Freibetrag):
    • Voraussetzung: Ein einfacher Umwandlungsantrag bei der Bank genügt.
    • Schutz gilt für alle Einkünfte wie Lohn, Rente oder Sozialleistungen.
  2. Erhöhter Freibetrag durch Bescheinigung:
    • Wer Unterhaltszahlungen leisten muss oder Sozialleistungen für Angehörige erhält, kann eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen.
    • Zusätzlicher Schutz für Ehepartner:innen, Kinder und weitere Haushaltsmitglieder.
    • Beispiel: Für eine unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag auf 2.061,43 Euro, für zwei Personen auf 2.374,21 Euro.
  3. Individuell festgesetzter Freibetrag:
    • Bei besonderen Einkommenssituationen oder Sonderfällen kann ein Antrag beim Vollstreckungsgericht oder der zuständigen Vollstreckungsbehörde gestellt werden.
    • Dies gilt z. B. für Menschen mit hohen, regelmäßig unpfändbaren Einkünften.

Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto: So funktioniert’s

Die Einrichtung eines P-Kontos ist einfach und kostenlos:

  • Schriftlicher Antrag bei der Bank genügt.
  • Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen, wenn eine Pfändung vorliegt.
  • Wichtig: Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden – Gemeinschaftskonten sind nicht zulässig. Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen, und falsche Angaben dazu können strafbar sein.

Worauf Kontoinhaber:innen achten sollten

Ein P-Konto bringt zwar Schutz vor Pfändungen, doch es gibt auch Nachteile:

  • Keine Überziehungsmöglichkeiten: Ein Dispokredit ist nicht mehr möglich, da das Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden kann.
  • Höhere Kontoführungsgebühren: Die Umwandlung selbst ist kostenlos, jedoch dürfen Banken für die Kontoführung dieselben Gebühren erheben wie bei regulären Konten – eine Verteuerung ist unzulässig.
  • Stigmatisierung: Ein P-Konto kann von Banken als Zeichen finanzieller Schwierigkeiten gewertet werden, was den Zugang zu anderen Finanzdienstleistungen erschweren könnte.

Was tun bei höheren unpfändbaren Einkünften?

Liegt das monatliche Einkommen über dem durch die Bescheinigung geschützten Betrag, kann ein Antrag auf individuelle Kontofreigabe gestellt werden. Dies erfolgt entweder:

  • über das Vollstreckungsgericht,
  • oder – bei öffentlichen Gläubigern wie dem Finanzamt – direkt bei der vollstreckenden Behörde.

Zudem besteht die Möglichkeit, für bis zu 12 Monate eine Anordnung der Unpfändbarkeit des Kontoguthabens zu beantragen, wenn regelmäßig nur geringe Einkünfte unterhalb des Freibetrags eingehen.

Fazit: Sicherheit mit Einschränkungen

Das P-Konto bietet Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten ein wichtiges Sicherheitsnetz, um zumindest einen Teil ihrer Einkünfte zu schützen und weiterhin am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Wer von Pfändungen bedroht ist, sollte sich frühzeitig informieren und die nötigen Nachweise bereitstellen, um den maximalen Schutz auszuschöpfen.

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