Dark Mode Light Mode

Mysteriöser Geschäftsleiter: BaFin erteilt Verwarnung – aber wer ist es?

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 25. Juni 2024 einen nicht näher benannten Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes verwarnt. Wer dieser ominöse Geschäftsleiter ist? Nun, das bleibt weiterhin ein gut gehütetes Geheimnis. Transparenz sieht wohl anders aus.

Erfreulich für alle Neugierigen: Die Veröffentlichung dieser Verwarnung erfolgt immerhin nach § 60b des Kreditwesengesetzes. Doch anstatt Licht ins Dunkel zu bringen, bleibt es eher bei einem vagen Schattenriss. Sicher ist nur eines: Der Bescheid ist seit dem 6. August 2024 bestandskräftig – ein Datum, das wir uns auf jeden Fall merken sollten… oder vielleicht doch nicht?

Obwohl die Meldung gebetsmühlenartig wiederholt wird, sucht man vergeblich nach einem Namen oder konkreten Details. Stattdessen dürfen wir uns weiterhin in Spekulationen ergehen, welches Kreditinstitut betroffen ist und welcher Geschäftsleiter wohl tief durchatmen musste.

Könnte es vielleicht an mangelnder interner Kontrolle gelegen haben? An unzureichendem Risikomanagement? Oder war es doch nur ein bürokratisches Missverständnis? Wir werden es wohl nie erfahren – denn wer auch immer dieser „Geschäftsleiter“ ist, er bleibt für die Öffentlichkeit so anonym wie ein Phantom.

Bis dahin bleibt uns nur die Gewissheit: Die BaFin hat verwarnt. Aber wen genau? Das weiß offenbar nur sie selbst.

 

Hier die Originalwarnmeldungen:

Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus

Die BaFin hat am 25.06.2024 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes verwarnt.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.

Der Bescheid ist seit dem 06.08.2024 bestandskräftig.

 

Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus

Die BaFin hat am 25.06.2024 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes verwarnt.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.

Der Bescheid ist seit dem 06.08.2024 bestandskräftig.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Pete Hegseth wird Verteidigungsminister – weil Hollywood-Skripte zu langweilig waren

Next Post

SCS Aktien Welt: Globale Chancen mit aktiver Strategie – Erfolgreiche Diversifikation und Wertsteigerung