Dortmund, 24. Januar 2025 – Das Amtsgericht Dortmund hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ovital Hauswirtschaft- und Betreuungsleistungen Dortmund GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Rahmer Straße 24, 44369 Dortmund, vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRA 18651, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Ovital Verwaltungs-GmbH, vertreten. Diese ist im Handelsregister unter HRB 29991 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Ralf Novy vertreten.
Unter dem Aktenzeichen 258 IN 1072/24 wurde am heutigen Tag um 13:54 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Grund, mit Kanzleisitz in der Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund, bestellt. Er ist nun verantwortlich für die Sicherung und Überwachung des schuldnerischen Vermögens.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
- Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Alle Zahlungen sind direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Einziehung und Verwaltung von Forderungen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
- Zwangsvollstreckungsverbot:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – ausgenommen unbewegliche Vermögenswerte – sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ausblick:
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird. Gläubiger werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert.