Hamburg, 23. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NBG Verwaltungsgesellschaft mbH, ehemals ansässig in der Moorfleeter Straße 43, 22113 Hamburg, wichtige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 119668 und gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Arturas Bernotas, ist im Bereich der Verwaltung eigenen Vermögens tätig.
Unter dem Aktenzeichen 67g IN 16/25 wurde am heutigen Tag um 13:49 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Dies bedeutet, dass die Schuldnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen darf.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, mit Kanzleisitz in Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, bestellt.
Anordnungen des Gerichts im Überblick:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; stattdessen sind sämtliche Zahlungen direkt an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten. Sie ist ermächtigt, bestehende Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Vollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, Arrest- oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt.
Rechtsfolgen und weiteres Vorgehen:
Diese Anordnungen sollen sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen an der Vermögenslage der Schuldnerin erfolgen und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird in den kommenden Wochen die finanzielle Situation der Gesellschaft prüfen und über mögliche Sanierungsoptionen oder eine geordnete Liquidation entscheiden.
Die kommenden Schritte im Verfahren werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens unter Aufsicht möglich ist oder ob eine Insolvenzabwicklung unumgänglich wird.