Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Miracle Cash GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 24. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Miracle Cash GmbH, mit Sitz am Kurfürstendamm 167-168, 10707 Berlin, vorläufige Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 244658, wird durch Geschäftsführer Ezel Kaynak vertreten.

Unter dem Aktenzeichen 36m IN 8192/24 wurde am heutigen Tag um 09:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen am Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Meinhard, mit Kanzleisitz in der Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer +49 (0) 331 280980, per Fax unter +49 (0) 331 2809820, sowie per E-Mail unter m.meinhard@kanzlei-meinhard.de erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen im Überblick:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    • Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, alle Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Einziehung und Verwaltung von Forderungen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Er darf hierfür Sonderkonten einrichten und über diese verfügen.
  4. Zwangsvollstreckungsverbot:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  5. Prüfung der Vermögensverhältnisse:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu nehmen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Schuldnerin sowie Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen.

In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erforderlich wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die MeCalc Technologies GmbH angeordnet

Next Post

Vorläufige Eigenverwaltung für St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH angeordnet