Berlin, 24. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Miracle Cash GmbH, mit Sitz am Kurfürstendamm 167-168, 10707 Berlin, vorläufige Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 244658, wird durch Geschäftsführer Ezel Kaynak vertreten.
Unter dem Aktenzeichen 36m IN 8192/24 wurde am heutigen Tag um 09:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen am Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Meinhard, mit Kanzleisitz in der Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer +49 (0) 331 280980, per Fax unter +49 (0) 331 2809820, sowie per E-Mail unter m.meinhard@kanzlei-meinhard.de erreichbar.
Gerichtliche Anordnungen im Überblick:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
- Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, alle Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Einziehung und Verwaltung von Forderungen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Er darf hierfür Sonderkonten einrichten und über diese verfügen.
- Zwangsvollstreckungsverbot:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
- Prüfung der Vermögensverhältnisse:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu nehmen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Schuldnerin sowie Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen.
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erforderlich wird.