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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Eat & Meat Gesellschaft für Feinkostprodukte mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aalen, 24. Januar 2025 – Das Amtsgericht Aalen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Eat & Meat Gesellschaft für Feinkostprodukte mbH, mit Sitz in Hurlesbuck 1, 73494 Rosenberg, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 735897, wird durch Geschäftsführer Benjamin Feichtenbeiner vertreten.

Unter dem Aktenzeichen 3 IN 35/25 wurde am heutigen Tag um 11:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin eintreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Humpf, mit Kanzleisitz in der Gartenstraße 1, 73430 Aalen, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 07361 780040, per Fax unter 07361 78647, sowie per E-Mail unter t.humpf@bp-tax.de erreichbar. Weitere Informationen sind unter www.baumann-partner.tax verfügbar.

Wesentliche Anordnungen des Gerichts:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Zwangsvollstreckungsverbot: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen – ausgenommen unbewegliches Vermögen – werden untersagt; bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  3. Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; diese sind stattdessen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  5. Überprüfung der Sanierungsfähigkeit: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 9, 73430 Aalen, eingelegt werden.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um festzustellen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Liquidation notwendig wird.

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