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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Demling GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Schweinfurt, 24. Januar 2025 – Das Amtsgericht Schweinfurt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Demling GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Talstraße 6, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale, vorläufige Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Die Schuldnerin wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Demling Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Florian Demling ist. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter der Nummer HRA 54442 eingetragen.

Unter dem Aktenzeichen IN 16/25 wurde am heutigen Tag um 12:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, mit Kanzleisitz in der Pleichertorstraße 30, 97070 Würzburg, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer +49(931) 6154260, per Fax unter +49(931) 61542611, sowie per E-Mail unter wuerzburg@schiebe.de und d.didovic@schiebe.de erreichbar.

Anordnungen des Gerichts im Überblick:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
  • Einziehung von Außenständen: Auch die Geltendmachung offener Forderungen durch die Schuldnerin unterliegt der Zustimmung des Insolvenzverwalters.
  • Schutz der Insolvenzmasse: Ziel der Anordnung ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und die Gläubigerinteressen zu sichern.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Schuldnerin hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt, einzulegen.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, wobei die Veröffentlichung als zugestellt gilt, sobald zwei Tage nach Veröffentlichung verstrichen sind.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung der Demling GmbH & Co. KG möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation des Unternehmens erforderlich wird.

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