Braunschweig, 23. Januar 2025 – Das Amtsgericht Braunschweig hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C² Management GmbH, mit Sitz in der Parkstraße 26, 38173 Sickte, wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen. Die Gesellschaft, die durch die Geschäftsführer Claas Curland und Eberhard Curland vertreten wird, befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und sieht sich mit einem Insolvenzantrag konfrontiert.
Unter dem Aktenzeichen 275 IN 362/24 a wurde am heutigen Abend um 19:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Das bedeutet, dass sämtliche Verfügungen über das Unternehmensvermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen dürfen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, mit Kanzleisitz in der Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0531-6128720-110, per Fax unter 0531-6128720-100, sowie per E-Mail unter THartwig@schultze-braun.de erreichbar.
Wichtige Maßnahmen für Schuldner der Antragsgegnerin:
Die Schuldner der C² Management GmbH sind ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung der getroffenen Anordnung zu leisten. Diese dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach unter der Adresse govello-1166699024563-000010200 einlegen.
Zusätzlich haben auch Gläubiger die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt zur Sicherung der Insolvenzmasse dar. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung der Gesellschaft erfolgen muss.