Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website swissprimefx.com. Nach vorliegenden Erkenntnissen bietet die Swiss Partners AG, Vaduz, Liechtenstein, dort ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die BaFin stellt klar, dass die Unternehmen swisspartners AG und swisspartners Versicherung AG, die bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) sowie der BaFin registriert sind, keinerlei Verbindung zur Swiss Partners AG oder zur Website swissprimefx.com haben. Dies deutet eindeutig auf einen Identitätsdiebstahl hin.
BaFin-Erlaubnis für Finanzdienstleistungen in Deutschland erforderlich
In Deutschland ist für die Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin notwendig. Dennoch gibt es immer wieder Anbieter, die ohne diese Erlaubnis agieren. Verbraucher können in der BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen, ob ein Unternehmen zugelassen ist.
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Sicherheitstipps für Verbraucher
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten zu besonderer Vorsicht bei Geldanlagen über das Internet. Es wird empfohlen, vorab umfassend zu recherchieren, um Betrugsmaschen frühzeitig zu erkennen.
Zusätzliche Informationen, wie man sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen kann, bietet die BaFin in der Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“.
Hinweis: Wer mit swissprimefx.com in Kontakt getreten ist oder Verdachtsmomente auf einen Betrugsversuch hat, sollte unverzüglich die zuständigen Behörden informieren.