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Insolvenzverfahren über Les Maisons Consumer Group GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 23. Januar 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Les Maisons Consumer Group GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg mit dem Aktenzeichen 3604 IN 423/25 erste Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Schuldnerin, derzeit führungslos und im Verfahren vertreten durch ihre Gesellschafterin, die Trüffelschwein Beteiligungs UG mit Sitz in Berlin, sieht sich erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber.

Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft hat das Gericht am heutigen Tag weitreichende Anordnungen getroffen. So wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst ausgesetzt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Gläubiger ihre Forderungen einseitig durchsetzen und so die Insolvenzmasse gefährden.

Darüber hinaus wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, mit Kanzleisitz in der Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe wird es sein, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und sicherzustellen, dass keine Vermögensverfügungen ohne seine Zustimmung erfolgen. Somit sind alle Handlungen, die das Vermögen der Les Maisons Consumer Group GmbH betreffen, nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung rechtswirksam.

Mit diesem Beschluss tritt das Unternehmen in eine entscheidende Phase seines Insolvenzverfahrens ein. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder die geordnete Abwicklung des Unternehmens bevorsteht.

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