Berlin, 23. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Kassel, Obere Königsstraße 43 Immobilien GmbH, mit Sitz in Köln, weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernhard Chwátal, ist im Bereich Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz tätig und sieht sich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber.
Mit dem Aktenzeichen 36k IN 724/24 wurde am heutigen Tag um 16:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot über das schuldnerische Vermögen verhängt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist damit vollständig auf den vom Gericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter, Prof. Dr. Torsten Martini, mit Kanzleisitz in Berlin, übergegangen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.
Der Beschluss beinhaltet unter anderem folgende wesentliche Regelungen:
- Verfügungsverbot: Der Schuldnerin ist es untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten und Forderungen zu verfügen. Alle finanziellen Transaktionen dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
- Einzugs- und Verwaltungsbefugnis: Prof. Dr. Martini ist berechtigt, sämtliche Guthaben und Außenstände der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kreditinstitute wurden zur vollständigen Auskunftserteilung verpflichtet.
- Sicherungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte – sind bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
- Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten: Alle anhängigen zivilrechtlichen Verfahren gegen die Schuldnerin werden gemäß § 240 ZPO unterbrochen.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Schuldnerin dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugang zu ihren Geschäftsräumen und Unterlagen gewähren muss. Dieser ist befugt, umfassende Nachforschungen anzustellen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse nicht geschmälert wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, eine erste Bewertung der finanziellen Situation der Gesellschaft vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin oder die Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen.
Mit diesem Beschluss tritt die Kassel, Obere Königsstraße 43 Immobilien GmbH in eine kritische Phase, in der sich entscheiden wird, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ein geordneter Vermögensabverkauf erfolgen muss.