Berlin, 23. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der csg crescon Servicegesellschaft mbH, mit Sitz in der Berliner Straße 73, 10713 Berlin, wichtige Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hartmut Teicke, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und strebt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an.
Unter dem Aktenzeichen 3603 IN 291/25 wurde am heutigen Tag um 14:00 Uhr verfügt, dass jegliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Prof. Dr. Torsten Martini, Kanzleisitz Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt.
Die Anordnung dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Wahrung der Gläubigerinteressen. Ziel ist es, eine weitere Verschlechterung der finanziellen Situation der Schuldnerin zu verhindern und eine geordnete Prüfung der Vermögenslage zu ermöglichen.
Mit der gerichtlichen Entscheidung ist die csg crescon Servicegesellschaft mbH in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Verfügungen über Vermögenswerte – darunter Kontoguthaben, Forderungen und Sachwerte – sind bis zur weiteren Entscheidung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft eingehend analysieren und prüfen, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind. Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Liquidation eingeleitet werden muss, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.