Berlin, 23. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der crescon holdinggesellschaft mbH, mit Sitz in der Berliner Straße 73, 10713 Berlin, erste Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Hartmut Teicke, ist zahlungsunfähig oder überschuldet und strebt eine geordnete Abwicklung oder Sanierung an.
Unter dem Aktenzeichen 3603 IN 362/25 wurde am heutigen Tag um 14:00 Uhr angeordnet, dass Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind. Das Gericht hat hierfür Prof. Dr. Torsten Martini, Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in der Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und soll sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft eintreten. Ab sofort dürfen keine eigenständigen Verfügungen über Vermögenswerte wie Bankguthaben, Forderungen oder Sachwerte ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage der Gesellschaft analysieren und prüfen, ob die Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Darüber hinaus obliegt ihm die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und potenzielle Sanierungsoptionen auszuloten.
Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der crescon holdinggesellschaft mbH sein. Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Liquidation erforderlich wird, bleibt abzuwarten.