Passau, 17. Januar 2025 – Das Amtsgericht Passau hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versicherungsmakler Passau UG, mit Sitz in der Vornholzstraße 50, 94036 Passau, entschieden, den Insolvenzantrag mangels Masse abzuweisen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der Nummer HRB 8591, wird durch den Gesellschafter Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, geführt.
Unter dem Aktenzeichen IN 304/24 wurde festgestellt, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aufgrund der unzureichenden finanziellen Mittel sieht das Gericht keine Grundlage für die Eröffnung eines geordneten Insolvenzverfahrens, sodass Gläubiger auf alternative Rechtsmittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen verwiesen werden müssen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Passau, Schustergasse 4, 94032 Passau, eingelegt werden.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, wobei die Bekanntmachung als zugestellt gilt, sobald zwei Tage nach Veröffentlichung verstrichen sind.
Die kommende Zeit wird zeigen, ob die Gesellschaft durch alternative Maßnahmen eine geordnete Abwicklung oder Sanierung erreichen kann.