Das Amtsgericht Verden (Aller) hat am 22. Januar 2025 um 17:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Fort Holding Osaühing, mit Sitz in Hinnersweg 1, 27337 Blender, angeordnet.
Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Kadri Uwaydah vertreten.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Kind, Am Markt 1, 28195 Bremen, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0421/17876-5 erreichbar.
Gemäß dem Beschluss dürfen Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere finanzielle Transaktionen sowie Vertragsabschlüsse.
Darüber hinaus werden alle Schuldner der Antragsgegnerin aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter der Adresse govello-1272467104144-000216112 einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, gilt sie als bewirkt, sobald nach dem Veröffentlichungstag zwei weitere Tage vergangen sind. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Verden (Aller).
Die Beschwerdeschrift muss enthalten:
- Die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
- Die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird
- Die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten
Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist dies im Antrag anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Datenschutz:
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Verden unter folgendem Link abrufbar:
https://www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutzerklarungen/
Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch postalisch zugesandt.
Amtsgericht Verden (Aller), 22. Januar 2025