Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 23. Januar 2025, Aktenzeichen 504 IN 16/25, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der
GWD ENERGY GmbH,
Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yanli Lan,
angeordnet.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf, bestellt.
- Verfügungsbeschränkung:
- Die Schuldnerin darf über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Einziehungsbefugnis und Zahlungsverbot:
- Den Schuldnern der GWD ENERGY GmbH (Drittschuldnern) wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
- Zwangsvollstreckung:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
- Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorübergehend eingestellt.
Hinweise für Gläubiger und Beteiligte:
Gläubiger und andere Beteiligte werden gebeten, sich mit ihren Forderungen und Ansprüchen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.
Weitere Informationen und Bekanntmachungen zu diesem Verfahren sind auf dem offiziellen Insolvenzbekanntmachungsportal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar.
Düsseldorf, den 23. Januar 2025
Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht