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Vorläufige Insolvenzverwaltung für GUT-Massivhaus GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Neuruppin hat mit Beschluss vom 22. Januar 2025, Aktenzeichen 15 IN 206/23, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der

GUT-Massivhaus GmbH,
Gewerbeallee 5, 19357 Karstädt,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 12889,
vertreten durch den Geschäftsführer Alfons Johannes Tewes, Drosselweg 6a, 27793 Wildeshausen,

angeordnet.

Wesentliche Anordnungen des Gerichts:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching, Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg, bestellt.
  2. Verfügungsverbot:
    • Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
    • Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Schuldnerin, einschließlich des Rechts zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen, geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    • Den Schuldnern der GUT-Massivhaus GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
    • Sie werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Rechtsfolgen gemäß § 240 ZPO:
    • Mit der Anordnung treten die in § 240 der Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmten Wirkungen ein, insbesondere die Unterbrechung anhängiger Rechtsstreitigkeiten, sofern diese die Insolvenzmasse betreffen.

Hinweise für Gläubiger und Beteiligte:
Alle Gläubiger und Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass Forderungen gegenüber der Schuldnerin nur noch unter Beachtung der Anordnungen des Insolvenzverwalters geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen zum Verfahren sind auf dem offiziellen Insolvenzbekanntmachungsportal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar.

Neuruppin, den 22. Januar 2025
Amtsgericht Neuruppin – Insolvenzgericht

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