Das Amtsgericht Essen hat am 22. Januar 2025 um 14:24 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Fast and Bright Clothing GmbH, mit Sitz in der Im Ahrfeld 5, 45136 Essen, angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 35932 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Boden vertreten.
Die Gesellschaft ist im Bereich der Herstellung und des Designs von Bekleidung und Accessoires tätig.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde Rechtsanwalt Nils Meißner, mit Kanzleisitz in der Alfredstraße 220, 45131 Essen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Fortan sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit seiner Zustimmung wirksam, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO.
Darüber hinaus wurde angeordnet, dass sämtliche Schuldner der Fast and Bright Clothing GmbH – die sogenannten Drittschuldner – Zahlungen an die Gesellschaft untersagt sind. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden darauf hingewiesen, dass Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung erfolgen dürfen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zudem wurden zwangsvollstreckungsrechtliche Maßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin, bis auf weiteres untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen, einstweilen eingestellt worden (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden.
Amtsgericht Essen, 22. Januar 2025