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Insolvenzantrag der RMV Sachsen UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 20. Januar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RMV Sachsen UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen.

Die Schuldnerin, mit Sitz in der Sandstraße 18, 04860 Dreiheide, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 33324 eingetragen und wird durch den Liquidator Jean Pierre Fischer vertreten.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig zur Einsicht für die Beteiligten aus.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Falls die Zustellung per Post erfolgt, gilt sie drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Wird die Entscheidung öffentlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekannt gemacht, gilt sie als zugestellt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung vergangen sind. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Auch eine Abgabe bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts ist möglich, jedoch muss die Niederschrift fristgerecht beim Amtsgericht Leipzig eingehen.

Die Beschwerde muss enthalten:

  • Die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
  • Die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird

Die Beschwerde sollte begründet werden.

Elektronische Einreichung:

Beschwerden können auch elektronisch eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreichend ist.

Das elektronische Dokument muss entweder:

  1. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, oder
  2. Von der verantwortenden Person signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a Abs. 4 ZPO eingereicht werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind unter www.justiz.de abrufbar.

Amtsgericht Leipzig, 20. Januar 2025
Aktenzeichen: 403 IN 1540/24

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