Das Amtsgericht Arnsberg hat mit Beschluss vom 20. Januar 2025, Aktenzeichen 52 IN 94/24, den am 08. August 2024 eingegangenen Antrag der
Beuth Beteiligungsgesellschaft mbH,
Wilhelm-Busch-Straße 13b, 59759 Arnsberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10901,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Beuth, Feldhausenstraße 9, 26548 Norderney,
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Hintergrund der Entscheidung:
Das Gericht sah die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als nicht gegeben an, da das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§ 26 InsO).
Rechtsfolgen:
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleiben die Gläubiger darauf verwiesen, ihre Ansprüche im Wege der Einzelzwangsvollstreckung geltend zu machen.
Weitere Informationen sind auf dem offiziellen Insolvenzbekanntmachungsportal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar.
Arnsberg, den 20. Januar 2025
Amtsgericht Arnsberg – Insolvenzgericht