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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Werkzeugbau, Verformungs- und Schweißtechnik Gehren GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Erfurt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Werkzeugbau, Verformungs- und Schweißtechnik Gehren GmbH, mit Sitz in Ilmenau, am 21. Januar 2025 um 14:24 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Hintergrund:
Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführer Heiko Domhardt, hat aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es, das Vermögen des Unternehmens vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Rombach aus Erfurt bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diesen Zustimmungsvorbehalt.

Wichtige Maßnahmen:

  • Sämtliche Zahlungen an die Schuldnerin dürfen nur noch unter Berücksichtigung der neuen Anordnung erfolgen.
  • Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind bis auf Weiteres untersagt.
  • Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugang zu Geschäftsunterlagen zu gewähren.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Erfurt eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Kontakt zum Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt André Rombach
Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 73065-0
E-Mail: a.rombach@rombach-rechtsanwaelte.de

Weitere Informationen und Einsicht in den vollständigen Beschluss sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Erfurt erhältlich.

Amtsgericht Erfurt, 21. Januar 2025

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