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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die IB Abbruch- und Trockenbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IB Abbruch- und Trockenbau GmbH, mit Sitz in der Petra-Kelly-Straße 7, 80797 München, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 185636 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer vertreten.

Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 um 09:30 Uhr wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Münchner Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, mit Kanzleisitz in der Unterer Anger 3, 80331 München, bestellt. Er ist telefonisch unter +49(89) 5480330 oder per E-Mail unter mail@pohlmannhofmann.de erreichbar.

Gemäß den gerichtlichen Anordnungen sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Einschränkung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1500 IN 149/25 geführt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingelegt werden. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Elektronische Rechtsbehelfe können über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus.

Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner der IB Abbruch- und Trockenbau GmbH werden gebeten, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen zu prüfen und weitere Schritte zu besprechen.

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