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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Burdewick-Steffens GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Cuxhaven hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Burdewick-Steffens GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Hemsotstraße 14, 21769 Lamstedt, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Burdewick Verwaltungs GmbH, vertreten, die ihrerseits durch den Geschäftsführer handelt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 204921 eingetragen.

Mit Beschluss vom 21. Januar 2025 wurde die Verwaltung des Schuldnervermögens unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Verfügungen der Antragsgegnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 040-65052590 sowie per E-Mail unter mail2@muenzel-boehm.de erreichbar.

Die Schuldner der Burdewick-Steffens GmbH & Co. KG werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnung des Gerichts zu leisten sind.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die Antragsgegnerin binnen zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven, einlegen. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Auch Gläubiger können unter Berufung auf Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 Beschwerde einlegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit rügen möchten.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten sowie die Erklärung, dass Beschwerde gegen diesen eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde ist erwünscht.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 12 IN 122/24 geführt.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Cuxhaven unter:
www.amtsgericht-cuxhaven.niedersachsen.de.

Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Interessen zu wahren.

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