Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass viele Online-Plattformen trotz des Verbots durch den Digital Services Act (DSA) weiterhin manipulative Designs einsetzen. Maurice Högel, Experte für digitale Verbraucherrechte, sieht die Ergebnisse der Studie mit Besorgnis. „Die Untersuchung ist alarmierend, aber nicht überraschend“, erklärt er. Besonders problematisch seien irreführende Cookie-Banner und sogenannte Hyper-Engaging-Dark-Patterns, die darauf abzielen, Nutzer:innen möglichst lange auf der Plattform zu halten. Die bisherige Durchsetzung der Vorschriften sei noch zu lasch, so Högel.
Rechtliche Möglichkeiten gegen manipulative Designs
Der DSA verbietet in Artikel 25 ausdrücklich digitale Designs, die Verbraucher:innen in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränken oder sie zu unerwünschtem Verhalten verleiten. Dennoch fehlt es laut Högel an konsequenter Durchsetzung durch die zuständigen Behörden. Derzeit werden Verstöße meist nur durch Abmahnungen von Verbraucherschutzorganisationen geahndet. Högel fordert daher strengere Sanktionen und ein konsequenteres Vorgehen der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsbehörde.
Ausweitung des Verbots notwendig
Neben einer strengeren Durchsetzung fordert der vzbv auch eine Ausweitung des Verbots von Dark Patterns auf weitere Online-Bereiche. Högel hält diesen Schritt für essenziell: „Manipulative Designs sind nicht nur auf großen Plattformen ein Problem, sondern auch auf unzähligen Händlerseiten. Ein generelles Verbot wäre ein wichtiger Schritt zum besseren Verbraucherschutz.“ Insbesondere die sogenannte „Schwarze Liste“ der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken müsse erweitert werden, um spezifische manipulative Praktiken klar zu verbieten.
Gefahren von Hyper-Engaging-Dark-Patterns
Besonders gefährlich sind laut Högel sogenannte Hyper-Engaging-Dark-Patterns, die durch Mechanismen wie Autoplay, Push-Benachrichtigungen oder Gamification gezielt die Verweildauer auf Plattformen erhöhen. Dies könne zu einem suchtähnlichen Verhalten führen und insbesondere junge oder vulnerable Nutzergruppen negativ beeinflussen. Hier sei dringender Handlungsbedarf gefragt, um solche Praktiken effektiv einzudämmen.
Was Verbraucher:innen tun können
Um sich gegen manipulative Designs zu wehren, rät Högel Verbraucher:innen, problematische Praktiken über Plattformen des vzbv zu melden. Zusätzlich empfiehlt er, digitale Angebote bewusster zu nutzen, etwa durch das Deaktivieren von Benachrichtigungen oder den Wechsel zu transparenteren Alternativen. Auch Klagen oder Sammelklagen könnten in Zukunft Druck auf Unternehmen ausüben.
Politische Schritte erforderlich
Högel sieht nun die Politik in der Pflicht: „Die Europäische Kommission muss den Digital Fairness Act nutzen, um digitale Fairness umfassender zu regulieren.“ Zudem müssten nationale Behörden wie die Bundesnetzagentur ihre Aufsichtsfunktion ernster nehmen und Verstöße konsequent ahnden. Ohne klare Sanktionen bleibe der DSA ein „zahnloser Tiger“, warnt Högel.
Ob und wann sich Verbraucher:innen auf strengere Regelungen verlassen können, bleibt abzuwarten – bis dahin liegt es an ihnen, wachsam zu bleiben und sich aktiv für ihre digitalen Rechte einzusetzen.