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Insolvenzantrag der Exoticar24 UG mangels Masse abgewiesen – Aktenzeichen: 36e IN 6876/24

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Exoticar24 UG (haftungsbeschränkt), ehemals ansässig in der Urbanstraße 71, 10967 Berlin, abgelehnt. Grund für die Entscheidung ist das Fehlen ausreichender Masse zur Deckung der Verfahrenskosten gemäß § 26 Abs. 1 InsO.

Über Exoticar24 UG:
Das Unternehmen, das auf die Vermietung von Kraftfahrzeugen spezialisiert war, konnte die notwendigen finanziellen Mittel für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht aufbringen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls nicht verkündet – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Wichtige Hinweise zur Beschwerde:

  • Die Beschwerde muss von der Schuldnerin oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
  • Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
  • Einfache E-Mails reichen nicht aus – elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Website der Justiz unter www.justiz.de.

Datum des Beschlusses: 20.01.2025
Aktenzeichen: 36e IN 6876/24
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

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