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Insolvenzantrag der DWS Beteiligungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Schweinfurt hat den Antrag der DWS Beteiligungs GmbH, mit Sitz in der Ludwig-Jahn-Straße 16, 97645 Ostheim, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen abgewiesen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter der Nummer HRB 5955 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin May Doreen vertreten.

Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 entschied das Gericht, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse nicht erfolgen kann. Dies bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Eine geordnete Abwicklung der Unternehmensverbindlichkeiten durch ein Insolvenzverfahren ist daher nicht möglich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abzugeben und muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt wird. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 188/24 geführt.

Gläubiger der DWS Beteiligungs GmbH sind angehalten, sich über ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten zu informieren, da eine Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht erfolgen wird.

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