Die französische Justiz hat einen Haftbefehl gegen den gestürzten syrischen Präsidenten Baschar al-Assad erlassen. Der Vorwurf: Mitschuld an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Konkret geht es um den Tod eines französisch-syrischen Staatsbürgers im Juni 2017, als dessen Haus in der südsyrischen Stadt Daraa von syrischen Armeehubschraubern bombardiert wurde.
Wie die französische Zeitung Le Parisien unter Berufung auf Ermittlerkreise berichtet, soll Assad den Angriff persönlich angeordnet und die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt haben. Ziel der Offensive war es damals, die Kontrolle über die von Oppositionskräften gehaltene Stadt zurückzuerlangen.
Auch Haftbefehl wegen Giftgasangriff von 2013
Der Haftbefehl ist nicht der erste seiner Art: Bereits im Zusammenhang mit den Giftgasangriffen im August 2013 nahe Damaskus hatte Frankreich ein internationales Vorgehen gegen Assad angestoßen. Damals kamen bei einem Angriff mit dem Nervengas Sarin Hunderte Menschen ums Leben – Menschenrechtsorganisationen sprechen sogar von über 1.000 Todesopfern.
Mit den aktuellen juristischen Maßnahmen setzt Frankreich ein klares Zeichen gegen Straflosigkeit, doch die praktische Umsetzung des Haftbefehls bleibt fraglich. Assad hält sich weiterhin in Syrien auf, wo er nach wie vor durch enge Verbündete wie Russland und den Iran geschützt wird. Ein Prozess in Frankreich erscheint daher derzeit unwahrscheinlich – doch die juristische Verfolgung auf internationaler Ebene könnte an Dynamik gewinnen.