Bremerhaven, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Bremerhaven hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der THG GmbH, mit Sitz An der Ostrampe 16, 27572 Bremerhaven, am 20. Januar 2025 um 12:05 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Horn von der Kanzlei Herbold & Horn, mit Sitz in der Tannenbergstraße 9A, 28211 Bremen, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0421/43777578, per Fax unter 0421/87825296, sowie per E-Mail unter r.horn@herbold-horn.de erreichbar.
Anordnungen zur Sicherung des Vermögens:
- Verfügungsbeschränkungen:
Die THG GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Maßnahme dient dazu, das Unternehmensvermögen zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Die Schuldner der THG GmbH werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser erteilt ausdrücklich eine andere Anweisung (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einsichtnahme in den Beschluss:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremerhaven eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die THG GmbH innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven, einlegen.
Gläubiger können ebenfalls Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Ausblick:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Das Gericht wird in den kommenden Wochen über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.
Weitere Informationen können unter dem Aktenzeichen 10 IN 130/24 bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven eingeholt werden.