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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Imcon Holding Besitz und Vermögen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mönchengladbach, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Mönchengladbach hat unter dem Aktenzeichen 32 IN 99/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Imcon Holding Besitz und Vermögen GmbH angeordnet.

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 17121 eingetragen ist, hat seinen Sitz in der Am Glockensprung 4A, 50181 Bedburg, mit der eingetragenen Geschäftsanschrift c/o Synac UG (haftungsbeschränkt), Hindenburgstraße 92, 41061 Mönchengladbach. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Bodo Artur Jankus vertreten.

Mit Beschluss vom 21. Januar 2025 um 08:35 Uhr wurde Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht, mit Kanzleisitz an der Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Wahrung der Gläubigerinteressen.
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Drittschuldner der Imcon Holding Besitz und Vermögen GmbH sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  3. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind Maßnahmen, die auf die Abnahme der Vermögensauskunft abzielen.

Einsicht in den vollständigen Beschluss:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach eingesehen werden.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Schuldnerin gesichert und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens geprüft werden. In den kommenden Wochen wird das Amtsgericht Mönchengladbach über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Betroffene Gläubiger und weitere Beteiligte können unter dem Aktenzeichen 32 IN 99/24 weitere Informationen bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einholen.

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