Dresden, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Dresden hat unter dem Aktenzeichen 531 IN 2092/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hp-Elektro-Projekt UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Carrerastraße 21, 01139 Dresden, angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 37682 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herbert John Peter Diets, befindet sich nun unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Anordnungen des Gerichts:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Herr Rechtsanwalt Lars Birkigt, Hauptstraße 36, 01097 Dresden, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Er ist unter der Telefonnummer 0351 80698780 sowie per E-Mail unter kanzlei@ra-bfw.de erreichbar. Weitere Informationen sind auf der Website www.ra-bfw.de abrufbar. - Verfügungsbeschränkung:
Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Drittschuldnern der Hp-Elektro-Projekt UG wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten, es sei denn, er stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin zu. - Bankguthaben:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, sofortige Beschwerde einlegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – sofern keine Verkündung erfolgt – mit deren Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Beschwerden können schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur eingereicht werden.
Amtsgericht Dresden – 21. Januar 2025