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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Gaia SC GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Hamburg, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67b IN 16/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gaia SC GmbH, mit Sitz in der Offakamp 9 e, 22529 Hamburg, angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152899 eingetragene Gesellschaft, die sich mit der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb nachhaltiger Produkte beschäftigt, wird durch den Geschäftsführer Paol Luzian Groß vertreten.

Anordnungen des Gerichts:

  • Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
  • Verfügungsbeschränkung:
    Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Einziehung von Forderungen:
    Den Schuldnern der Gaia SC GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Vollstreckungsmaßnahmen, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen, werden ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der Beschluss wurde am 21. Januar 2025 um 13:20 Uhr gefasst.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg – 21. Januar 2025

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