Landau, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Landshut hat unter dem Aktenzeichen IN 707/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Antrobau – Anstrich und Trockenausbau GmbH, mit Sitz in der Boschstraße 10, 94405 Landau, angeordnet.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRB 6250 eingetragen ist, wird durch die Geschäftsführerin Andrea Wimmer vertreten.
Mit Beschluss vom 21. Januar 2025 um 07:30 Uhr wurde Rechtsanwältin Katrin Wolfsteiner, mit Kanzleisitz in der Spitalplatz 5, 94405 Landau, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer +49(9951)9999007 sowie per Telefax unter +49(9951)9999008 erreichbar.
Anordnungen zur Sicherung des Unternehmensvermögens:
- Verfügungsbeschränkungen:
Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Dies betrifft unter anderem auch die Einziehung offener Außenstände. - Sicherung der Forderungen:
Die Einziehung von Forderungen der Schuldnerin unterliegt ebenfalls dem Zustimmungsvorbehalt der vorläufigen Insolvenzverwalterin, um sicherzustellen, dass die Unternehmensmittel ordnungsgemäß verwaltet werden. - Einschränkungen für Drittschuldner:
Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Antrobau GmbH zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. mit der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Beschwerden müssen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch in elektronischer Form über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landshut eingesehen werden.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll die finanzielle Lage des Unternehmens überprüft und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung vorbereitet werden.