Hildesheim, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hildesheim hat unter dem Aktenzeichen 50 IN 59/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Alpha Concept Bau GmbH, mit Sitz in der Astrid-Lindgren-Straße 5, 31157 Sarstedt, angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 207497, sieht sich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber. Um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung vorzubereiten, hat das Gericht verschiedene Sicherungsmaßnahmen erlassen.
Mit Beschluss vom 20. Januar 2025 um 13:07 Uhr wurde Dipl.-Wirtsch.-jur. Lars Rühmland, mit Kanzleisitz am Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 05121/9171-0, per Fax unter 05121/9171-71 sowie per E-Mail unter hildesheim@insolvenzverwaltungen.de.
Anordnungen zur Sicherung der Insolvenzmasse:
- Verfügungsbeschränkungen:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Unternehmenswerte ohne Aufsicht veräußert oder belastet werden. - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Alpha Concept Bau GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einsicht in den vollständigen Beschluss:
Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die Alpha Concept Bau GmbH innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim, einlegen.
Gläubiger haben ebenfalls die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder – sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach deren Veröffentlichung.
Datenschutzhinweis:
Hinweise zum Datenschutz und zu den Rechten der Beteiligten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter folgendem Link abrufbar:
Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hildesheim.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Unternehmen vor nachteiligen Veränderungen geschützt und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung geprüft werden. Weitere Informationen sind unter dem Aktenzeichen 50 IN 59/24 bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim erhältlich.