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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der strohlos produktentwicklung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Neubrandenburg, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Neubrandenburg hat unter dem Aktenzeichen 701 IN 30/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der strohlos produktentwicklung GmbH, mit Sitz in der Mühlenstraße 10, 17192 Waren (Müritz), angeordnet.

Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter der Nummer HRB 7888, wird durch den Geschäftsführer Christian Losehand vertreten. Die Gesellschaft wird in diesem Verfahren von der Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwältin Monika Freitag, mit Kanzleisitz am Neuen Wall 43, 20354 Hamburg, vertreten.

Mit Beschluss vom 21. Januar 2025 wurde Rechtsanwalt Michael Busching, ansässig in der Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0395 7665830 sowie per E-Mail unter michael.busching@ecovis.com erreichbar.

Anordnungen zur Sicherung des Vermögens:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis:
    Die Befugnis zur Verwaltung und Verfügung über Bankkonten sowie offene Forderungen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  3. Einrichtung von Sonderkonten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Sonderkonten für die spätere Insolvenzmasse zu eröffnen und darüber zu verfügen.
  4. Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Drittschuldner werden angewiesen, ausstehende Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  5. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen, werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
  6. Überprüfung der Fortführungsfähigkeit:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, als Sachverständiger die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu bewerten und die Erfolgsaussichten einer Fortführung zu prüfen.

Einsicht in den vollständigen Beschluss:

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neubrandenburg eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 17, 17033 Neubrandenburg, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären.

Elektronische Einreichung:
Beschwerden können über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Weitere Informationen sind unter dem Aktenzeichen 701 IN 30/25 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neubrandenburg erhältlich.

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